Zuschätzungen früpherer Jahre bei Imbissbetrieb
Zuschätzungen für frühere Jahre bei einem Imbissbetrieb
- 26. September 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg können festgestellte Umsätze eines Jahres als Schätzungsgrundlage für Umsätze in früheren Jahren herangezogen werden. Voraussetzung ist, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben. Die Beweislast dafür, dass die Annahmen der Finanzverwaltung unzutreffend sind, trägt der Steuerpflichtige. Erläuterungen und Kommentare Blitzlicht-Oktober 2016 Seite 4 Anmerkung: