Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung
Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung
- 23. Mai 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Privatleute
Keine Kommentare:::: Ein seit 1991 verheiratetes Ehepaar wohnte seit 2001 getrennt. Für 2012 lehnte das Finanzamt deshalb eine Zusammenveranlagung ab. Das Ehepaar argumentierte dagegen, dass es lediglich räumlich, nicht aber persönlich und geistig getrennt lebte. Die Ehefrau war als Ärztin berufstätig und nur wegen der schwierigen familiären Situation durch die im selben Haus lebende pflegebedürftige Mutter