Zurückschneiden über Grundstücksgrenze ragender Äste
Zurückschneiden über die Grundstücksgrenze ragender Äste
- 22. August 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser über die Grenze herüberragende Äste entfernt. Voraussetzung ist aber, dass die Grundstücksnutzung beeinträchtigt wird. Der Beseitigungsanspruch muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis der Störung geltend gemacht werden; danach ist der Anspruch verjährt. Unabhängig davon steht dem Grundstückseigentümer ein Selbsthilferecht