Zivilprozesskosten
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- 22. September 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hatte der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahre 2011 die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Solche Aufwendungen waren dann abziehbar, wenn sich bei einem Prozess hinreichend Aussicht auf Erfolg ergab und keine Mutwilligkeit vorlag. Nunmehr ist der BFH zur alten Rechtsprechung zurückgekehrt, nach der Prozesskosten,