HomeWohnungseigentümer können Vertragsstrafe für unerlaubte Vermietung nicht per Mehrheitsbeschluss einführen
Wohnungseigentümer können Vertragsstrafe für unerlaubte Vermietung nicht per Mehrheitsbeschluss einführen
Wohnungseigentümer können Vertragsstrafe für unerlaubte Vermietung nicht per Mehrheitsbeschluss einführen
- 25. Juli 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft sah vor, dass eine Vermietung einer Wohnung nur mit Zustimmung des Verwalters erfolgen durfte. Der Verwalter sollte seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern dürfen. Die Wohnungseigentümer beschlossen, dass Miteigentümer, die ohne Zustimmung des Verwalters vermieten, der Gemeinschaft einen Ausgleichsbetrag von 500 € zu zahlen haben. Die Zahlungspflicht erhöhte sich