Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Einbau eines Aufzugs
Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Einbau eines Aufzugs
- 21. März 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Ein einzelner Wohnungseigentümer darf in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Das gilt auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer wegen einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen. Die übrigen Wohnungseigentümer können allerdings verpflichtet sein, weniger