Werbungskostenabzug für Berufsausbildungskosten
Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig
- 20. Januar 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Versagung des Werbungskostenabzugs für die Aufwendungen der erstmaligen Berufsausbildung verfassungsgemäß ist. Das Gericht kommt hier zu dem Ergebnis, dass die Ausbildungskosten für einen Beruf als notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende Berufstätigkeit anzusehen und damit beruflich veranlasst sind. Insoweit muss ein Abzug als Werbungskosten