Werbungskostenabzug auch bei langfristig unbebauten Grundstücken möglich
Werbungskostenabzug auch bei langfristig unbebauten Grundstücken möglich
- 25. Mai 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Werbungskosten sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur abzugsfähig, wenn Einnahmen erzielt werden oder zumindest beabsichtigt ist, Einnahmen zu erzielen. Der Bundesfinanzhof hatte über den Werbungskostenabzug von Zinsen für ein unbebautes Grundstück zu entscheiden, das 2003 mit einer Bebauungspflicht gekauft worden war und erst 2013 tatsächlich bebaut wurde. Zwischenzeitlich waren keine