Werbungskosten einer Wohnung am Arbeitsort während der Elternzeit
Werbungskosten durch Vorhalten einer Wohnung am Arbeitsort während der Elternzeit
- 21. November 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Ausschließlich berufliche Gründe rechtfertigen es nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, eine Wohnung am Arbeitsort während der Elternzeit beizubehalten. Der Beurteilung lag der nachfolgend geschilderte Sachverhalt zugrunde: Die in einem Krankenhaus beschäftigte Ärztin wohnte und arbeitete in B. Sie unterhielt dort eine 2 ½-Zimmer-Wohnung. Nach der Geburt ihres Kinds zog sie mit ihrem Lebensgefährten