wenn Mieter Mängelbeseitigung ablehnt
Keine Mietminderung, wenn Mieter Mängelbeseitigung ablehnt
- 8. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Mieter/Vermieter
Keine Kommentare:::: Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich zu keiner Mietminderung berechtigt. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs entfällt ein mögliches Zurückbehaltungsrecht in der Weise, dass einbehaltene Beträge sofort zurückzuzahlen sind und von den ab diesem Zeitpunkt fälligen Mieten kein