weitere Mietaufwendungen neben häuslichem Arbeitszimmer
Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches Arbeitszimmer
- 24. April 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitnehmer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Liegen die Voraussetzungen für einen pauschalen Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vor, ist dieser auf 1.250 € jährlich beschränkt. Nach einem Urteil des Finanzgerichts München sind darüber hinaus Aufwendungen für weitere beruflich genutzte Räume innerhalb des privaten Wohnbereichs unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im Urteilsfall hatte der selbstständig tätige Steuerpflichtige neben seinem häuslichen