Wahl WEG-Verwalter ohne Bestellzeitraum unwirksam
Wahl eines WEG-Verwalters ohne Festlegung des Bestellzeitraums ist unwirksam
- 10. Januar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Wird anlässlich der Wahl eines Verwalters für eine Wohnungseigentümergemeinschaft der Zeitraum für die Bestellung nicht festgelegt, ist der Beschluss der Eigentümergemeinschaft zu unbestimmt und damit anfechtbar. Dies hat das Amtsgericht Lemgo entschieden. Ein Wohnungseigentümer hatte den Beschluss zur Wahl des Verwalters mit der Begründung angefochten, dass die Verwalterwahl wegen der nicht festgelegten Dauer der