vorweggenommene Werbungskosten bei Einkoünften aus VuV
Vorweggenommene Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- 12. Januar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der angestrebten Einkunftsart besteht. Fallen solche Aufwendungen mit der beabsichtigten Vermietung einer leer stehenden Immobilie an, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass der Eigentümer erkennbar beabsichtigt, aus dem Objekt durch Vermietung Einkünfte zu erzielen. Auch jahrelange erfolglose