Vorsteuerkorrektur bei Überschreiten des Zahlungsziels
Vorsteuerkorrektur bei Überschreiten des Zahlungsziels
- 25. Januar 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine KommentareIm Regelfall kann ein Unternehmer die ihm von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in dem Zeitpunkt als Vorsteuer abziehen, in dem er die Rechnung erhält. In dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass das Entgelt aus Sicht des leistenden Unternehmers uneinbringlich wird, d. h. der Leistungsempfänger z. B. die Rechnung endgültig nicht begleichen wird,