Vorsteuerabzug im Billigkeitsweg
Vorsteuerabzug im Billigkeitsweg nur bei Gutgläubigkeit des Unternehmers
- 21. Juli 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Ein Unternehmer kann nur dann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Rechnung ordnungsgemäß ist, z. B. der leistende Unternehmer zutreffend bezeichnet ist. Ist die Rechnung fehlerhaft, kommt ein Vorsteuerabzug nur im Billigkeitsweg in Betracht. Dies setzt voraus, dass der Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise