Vorsteuerabzug bei Vorauszahlung auf später nicht erfolgte Lieferung
Vorsteuerabzug bei Vorauszahlung auf später nicht erfolgte Lieferung in einem betrügerischen Schneeballsystem
- 22. Mai 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Umsatzsteuer, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Leistet ein Unternehmer eine Anzahlung oder Vorauszahlung auf einen noch zu liefernden Gegenstand, kann er die in der Vorausrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung ist, dass die künftige Lieferung nicht unsicher ist. Das setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Leistung der Voraus- oder Anzahlung alle maßgeblichen Kriterien für die künftige Lieferung oder sonstige