Vorsteuerabzug bei Subventionsbetrug
Kein gutgläubiger Vorsteuerabzug, wenn Unternehmer seine Einbeziehung in einen Subventionsbetrug grob fahrlässig nicht erkennt
- 21. Juli 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Der Vorsteuerabzug setzt regelmäßig u. a. voraus, dass der leistende Unternehmer die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich erbracht hat. Täuscht der leistende Unternehmer den Leistungsempfänger über den Umfang der erbrachten Leistung (z. B. um Subventionen zu erschleichen), kann der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer auf die tatsächlich nicht erbrachten Leistungen nur als Vorsteuer abziehen, wenn er