Vorsteuerabzug bei Rechnungsverlust
Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen
- 24. März 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp
Keine KommentareEin Unternehmer kann sein Recht auf Vorsteuerabzug erst dann ausüben, wenn er im Besitz einer ordnungs- gemäßen Rechnung ist. Er trägt die Darlegungs- und Feststellungslast, muss bei Verlust der Rechnung also nachweisen, dass er Leistungen von einem Unternehmer für sein Unternehmen bezogen hat und eine ordnungsgemäße Rechnung in Besitz hatte. Dafür stehen ihm alle nach