Vorsteuerabzug bei Rechnungen
Kein Vorsteuerabzug aus bei Umtausch erstellter Rechnung
- 27. August 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Wird ein Gegenstand umgetauscht, weil er mangelhaft ist, unterliegt dieser Vorgang nicht der Umsatzsteuer. Selbst wenn der leistende Unternehmer für den Umtausch eine neue Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausstellt (was unzutreffend wäre), kann der Erwerber die unzutreffend in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Vielmehr bleibt der Vorsteuerabzug aus der bei der Erstlieferung