Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung
Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke
- 28. März 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Wird ein Gegenstand gemischt genutzt, hat der Unternehmer nur dann die Möglichkeit, den Gegenstand ganz, teilweise oder gar nicht dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, wenn eine Nutzung für unternehmerische und für private Zwecke vorliegt. Private Zwecke sind nur Entnahmen für den privaten Bedarf des Unternehmers als natürliche Person und für den privaten Bedarf seines Personals. Wird