Vorschusszahlung steht Tarifermäßigung für außwerordentliche Einkünfte nicht entgegen
Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nicht entgegen
- 23. April 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Außerordentliche Einkünfte, z. B. Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen, werden mittels der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert. Die Tarifermäßigung soll die außergewöhnliche Progressionsbelastung abmildern, die dadurch entsteht, dass dem Steuerpflichtigen Einkünfte, wie beispielsweise bei einer Entschädigung, in einem Veranlagungszeitraum zusammengeballt zufließen. Der Bundesfinanzhof hatte den Fall eines Fahrradfahrers zu entscheiden, der 1993