Verwertbarkeit als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
Dashcam-Aufnahmen: Verwertbarkeit als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
- 23. Juli 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Obwohl eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke eines Fahrzeugs mittels einer sog. Dashcam datenschutzrechtlich unzulässig ist, kann die Videoaufzeichnung im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertet werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach Auffassung des Gerichts ist bei der vorzunehmenden Abwägung das Interesse des Geschädigten an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen