Verwalter muss Hausgeldansprüche bei Zwangsversteigerung anmelden
Verwalter muss Hausgeldansprüche bei Zwangsversteigerung anmelden
- 25. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Wohnungseigentumsverwalter verpflichtet, die Hausgeldansprüche der Eigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von einem Eigentümer wurden Hausgelder für zwei Wohnungen über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt. Auf Antrag eines Dritten wurde die Zwangsversteigerung der Wohnungen nicht nur angeordnet,