Vermietungsplattform Airbnb muss Identität von Wohnungsvermietern preisgeben
Vermietungsplattform Airbnb muss Identität von Wohnungsvermietern preisgeben
- 24. April 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: In vielen Städten Deutschlands gilt für Wohnraum ein Zweckentfremdungsverbot. Danach dürfen private Wohnungen nicht oder nur in begrenztem Umfang als Ferienwohnungen vermietet werden. In München ist danach eine Vermietung privater Wohnräume länger als acht Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdbeherbergung genehmigungspflichtig. Die Stadt München hat daher von der in Irland ansässigen Vermietungsplattform Airbnb