Vermieter trägt Darlegungs- u. Beweislast bei BK-Abrechnung
Vermieter trägt Darlegungs- und Beweislast bei Betriebskostenabrechnung
- 30. Mai 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Stellt ein Vermieter extrem hohe Nachforderungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung, hat er für die erhobene Forderung den Beweis zu erbringen, dass die abgerechneten Kosten auch tatsächlich angefallen sind. Der Mieter muss den Nachforderungsbetrag nicht zahlen, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers in der Abrechnung besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem entschiedenen