Vermieter muss keine Fenster putzen
Vermieter muss keine Fenster putzen
- 21. Februar 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter vom Vermieter die Reinigung von Fenstern verlangen kann, die sich nur zum Teil öffnen lassen. Nach Auffassung des Gerichts obliegt die Reinigung der Flächen einer Mietwohnung einschließlich der Außenflächen der Wohnungsfenster, zu denen auch etwaige nicht zu öffnende Glasbestandteile sowie die Fensterrahmen gehören,