Verluste aus Übungsleitertätigkeit berücksichtigen
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit
- 26. Juni 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Ein Übungsleiter erzielte aus seiner Tätigkeit im Streitjahr Einnahmen von 108,00 €. Die Aufwendungen, die mit seiner Tätigkeit im Zusammenhang standen, betrugen 608,60 €. Er machte in seiner Einkommensteuererklärung Verluste aus selbstständiger Arbeit von 500,60 € geltend. Der Bundesfinanzhof lässt den Verlust grundsätzlich zum Abzug zu. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei der