verbilligte Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerpflichtig
Verbilligte Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerpflichtig
- 25. Mai 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Die Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer kann entweder entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Eine verbilligte Parkraumüberlassung ist als entgeltliche Leistung anzusehen. Die entgeltliche Überlassung eines Parkplatzes ist umsatzsteuerpflichtig. Es ist für die Beurteilung unerheblich, dass die Parkplätze den Arbeitnehmern überwiegend aus betrieblichen Gründen überlassen werden. Im Gegensatz zur Beurteilung entgeltlicher Leistungen hängt die Steuerbarkeit bei