unverschuldete Geldnot
Fristlose Kündigung auch bei unverschuldeter Geldnot des Mieters zulässig
- 24. Juni 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare::::Der Vermieter einer Wohnung darf seinem sozialhilfeberechtigten Mieter auch dann kündigen, wenn das Sozialamt ohne dessen Verschulden die Miete nicht gezahlt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs fristlos, nachdem der Mieter die Miete für mehrere Monate nicht gezahlt hatte. Der Mieter hatte allerdings rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe