unterschiedliche Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Unterschiedliche Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
- 10. Januar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Wird ein Gebäude sowohl zur Ausführung steuerpflichtiger als auch steuerfreier Umsätze genutzt (z. B. durch Option steuerpflichtige Vermietung an Gewerbetreibende und steuerfreie Vermietung an Ärzte), ist die Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen nur teilweise als Vorsteuer abzugsfähig. Dabei ist wie folgt zu differenzieren: Die Umsatzsteuer für die Herstellung ist nach dem prozentualen Verwendungsverhältnis des gesamten Gebäudes