Unterlagen
Folgende Unterlagen können im Jahr 2020 vernichtet werden
- 26. November 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein
Keine KommentareNachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2019 vernichtet werden: – Aufzeichnungen aus 2009 und früher, – Inventare, die bis zum 31. Dezember 2009 aufgestellt worden sind, – Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2009 oder früher erfolgt ist, – Jahresabschlüsse, Lageberichte und Eröffnungsbilanzen, die 2009 oder früher aufgestellt worden sind, – Buchungsbelege aus dem