Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind
Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind
- 26. Juni 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Getrenntlebende Eltern streiten sich häufig darüber, wem von beiden das Kindergeld zusteht. Lebt das Kind bei einem Elternteil, ist die Haushaltsaufnahme des Kinds der Anknüpfungspunkt. Lebt das Kind im eigenen Haushalt, ist entscheidend, wer die höhere Unterhaltsrente zahlt. Im Urteilsfall lebte der Sohn am Studienort in einer eigenen Wohnung. Der Vater zahlte dem Sohn