unbezahlter Sonderurlaus u. gesetzlicher Urlaubsanspruch
Unbezahlter Sonderurlaub und gesetzlicher Urlaubsanspruch
- 26. Juni 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Setzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung unbezahlten Sonderurlaubs vorübergehend aus, entsteht beim Arbeitnehmer für diese Zeit kein Anspruch auf Erholungsurlaub. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Arbeitnehmerin, die den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen für ein Kalenderjahr von ihrem Arbeitgeber verlangte, in dem sie wegen unbezahlten Sonderurlaubs keine Arbeitsleistung erbracht