unbelegtes Brötchen mit Kaffee sind kein Frühstück
Unbelegte Brötchen mit Kaffee sind kein Frühstück
- 26. November 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Ein Betriebsprüfer war der Auffassung, dass die arbeitstägliche unentgeltliche Zurverfügungstellung von unbelegten Brötchen verschiedener Art und Getränken aus einem Heißgetränkeautomaten als steuerpflichtiger Sachbezug wie ein vollständiges Frühstück zu behandeln wäre. Der Bundesfinanzhof folgte dieser Sichtweise nicht. Er urteilte, dass es sich bei den allen Arbeitnehmern zum sofortigen Verzehr zur Verfügung stehenden Backwaren und Heißgetränken