Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulunterricht
Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulunterricht ist zweifelhaft
- 25. September 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Der Bundesfinanzhof zweifelt daran, dass die Erteilung von Fahrschulunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B (Fahrzeuge bis 3.500 kg, in erster Linie also Pkw) und C1 (Fahrzeuge bis 7.500 kg) der Umsatzsteuer unterliegt. Nach nationalem Recht sind diese Unterrichtsleistungen steuerpflichtig. Das Gericht hält es jedoch für möglich, dass diese Leistungen aus Gründen des Unionsrechts steuerfrei