Umsatzsteuerpflicht bei CMR-Frachtbriefen
Unrichtige Absenderangabe in CMR-Frachtbrief führt zur Umsatzsteuerpflicht einer innergemeinschaftlichen Lieferung
- 23. November 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Die Lieferung eines Gegenstands von Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist u. a. nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Unternehmer die Voraussetzungen einer sog. innergemeinschaftlichen Lieferung buch- und belegmäßig nachweist. An diesen Nachweis werden strenge Anforderungen gestellt. Der Unternehmer muss u. a. einen Versendungsbeleg erstellen. Als solcher gilt auch