umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage eines unternehmerisch genutzten Gebäudes
Rückwirkende Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines im Übrigen unternehmerisch genutzten Gebäudes nicht zu beanstanden
- 12. Januar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Ein Unternehmer kann ein Grundstück, das er teils unternehmerisch, teils nichtunternehmerisch (regelmäßig zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, insgesamt dem Unternehmensvermögen zuordnen. Für vor dem 01.01.2011 hergestellte oder angeschaffte Gebäude kann er die für die Anschaffung bzw. Herstellung in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abziehen. Gleichzeitig muss er die private Nutzung der Umsatzsteuer