uMSATZSTEUERENTSTEHUNG BEI RATENWEISEN vERMITTLUNGSLEISTUNGEN
Umsatzsteuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen
- 23. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Umsatzsteuer
Keine Kommentare:::: Grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollbesteuerung) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Diese Regelung führt bei Unternehmen häufig zu Liquiditätsproblemen, da die abzuführende Umsatzsteuer zunächst vorfinanziert werden muss und bis zur tatsächlichen Vereinnahmung der Entgelte längere Zeiträume vergehen