Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- u. Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen
Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen
- 21. Juni 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Der Bundesfinanzhof hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass Leistungen einer Pflegekraft, die diese als Subunternehmerin gegenüber einem auf dem Gebiet der Pflege von Menschen tätigen Verein erbringt, umsatzsteuerfrei sein können. Voraussetzung ist, dass die Kosten der Leistungen der Eingliederungshilfe oder im Rahmen des „Individuellen Services für Menschen mit Behinderungen“ aufgrund gesetzlicher und