Umsatzsteuerbefreiung: Fahrerlaubnis als erforderliche Bescheinigung
Umsatzsteuerbefreiung: Fahrschulerlaubnis als erforderliche Bescheinigung
- 25. Oktober 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Ein Einzelunternehmer betrieb eine Fahrschule. Die Entgelte aus seiner Fahrschullehrertätigkeit erfasste er in seinen Umsatzsteuererklärungen als Umsätze zum allgemeinen Steuersatz. Das Finanzamt war hingegen der Auffassung, die Umsätze unterlägen der Steuerbefreiung. Die Fahrschulerlaubnis und die staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte würden die inhaltlichen Vorgaben der einschlägigen Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift erfüllen. Die erklärten Umsätze zum allgemeinen Steuersatz seien