Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei Differenzbesteuerung muss unionsrechtlich geklärt werden
Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei Differenzbesteuerung muss unionsrechtlich geklärt werden
- 31. August 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Auf Umsätze von Kleinunternehmern wird keine Umsatzsteuer erhoben. Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschreiten wird. Es ist nicht eindeutig geklärt, auf welche Bezugsgröße abzustellen ist, wenn die Differenzbesteuerung Anwendung findet. In Fällen der Differenzbesteuerung unterliegt nicht der Verkaufspreis,