Umkleidezeit bei auffälliger Dienstkleidung ist Arbeitszeit
Umkleidezeit für besonders auffällige Dienstkleidung als Arbeitszeit
- 24. April 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Eine Arbeitgeberin des öffentlichen Personennahverkehrs begehrte vor Gericht die Feststellung, dass Umkleide-und Wegezeiten des Fahrpersonals zwischen dem Fahrzeug und dem Betriebshof keine Arbeitszeiten sind und dem Betriebsrat hier keine Mitbestimmungsrechte zustehen. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht befand. Diese Zeiten gehören zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung und damit zur betrieblichen Arbeitszeit, wenn das Umkleiden einem fremden