Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung u. Verpachtung bei Nießbrauchsrecht
Typisierende Annahme der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung bei Nießbrauchsrecht
- 21. Juni 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Verluste aus Vermietung und Verpachtung können nur berücksichtigt werden, wenn der Vermieter eine Einkünfteerzielungsabsicht hat. D. h., der Vermietung muss die Absicht zugrunde liegen, nachhaltig Überschüsse zu erwirtschaften. Von dieser Absicht wird bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ausgegangen. Anderenfalls ist über einen Prognosezeitraum zu prüfen, ob ein Überschuss erwirtschaftet werden kann (sog. Überschussprognose).