Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie
- 22. August 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Verluste aus einer Vermietung sind steuerlich anzuerkennen, wenn der Vermieter beabsichtigt, über die voraussichtliche Dauer der Vermietung einen Überschuss zu erzielen. Bei der Vermietung von Wohnungen wird hiervon grundsätzlich typisierend ausgegangen, wenn die Vermietung auf Dauer angelegt ist. Bei Gewerbeimmobilien gilt diese Vermutung jedoch nicht. Vielmehr muss die Überschusserzielungsabsicht stets im Einzelfall festgestellt werden.