Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn
- 24. April 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber nicht grundsätzlich zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Ein Logistikunternehmen hatte für seine angestellten Paketzusteller die Verwarnungsgelder wegen Falschparkens übernommen. Das Finanzamt behandelte die übernommenen Verwarnungsgelder als Arbeitslohn und setzte pauschale Lohnsteuer fest. Die dagegen erhobene Klage des Logistikunternehmens war erfolgreich. Das Gericht