Überlassung von Wohneigentum an Asylbewerber
Überlassung von Wohneigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar
- 21. Juli 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt, mehrheitlich ein Verbot zur Unterbringung von Asylbewerbern in Eigentumswohnungen zu beschließen. Wegen fehlender Beschlusskompetenz der Gemeinschaft ist ein entsprechender Beschluss unwirksam. Die Unterbringung von Asylbewerbern stellt eine zulässige Wohnnutzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Laufen hervor. Im entschiedenen Fall hatte ein Eigentümer seine Wohnung an den