tatsächliche Wohnfläche maßgebend bei Mieterhöhung
Tatsächliche Wohnfläche maßgebend für Mieterhöhung
- 24. Februar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Bei Mieterhöhungen kommt es auf die tatsächliche Wohnfläche an. Die Auffassung, dass die vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgebend ist, wenn die Abweichung zur tatsächlichen Fläche höchstens 10 % beträgt, hat der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung aufgegeben. In dem Gerichtsverfahren verlangte die Vermieterin die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Die Wohnfläche laut Mietvertrag betrug 156 qm,