tatsächl. gezahlte KV-Beiträge sind abziehbar
Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar
- 25. Juni 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Beiträge zu Krankenversicherungen sind als Sonderausgaben abziehbar, soweit sie zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung gilt das nur für die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs auf die Beiträge für Basisleistungen