Studien von Pharmaunternehmen
Teilnahme eines Arztes an Studien von Pharmaunternehmen stellt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung dar
- 29. Mai 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Leistungen eines Arztes im Rahmen von sog. Studien, die von Pharmaunternehmen vergütet werden, stellen nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann umsatzsteuerfreie „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“ dar, wenn die vergüteten Leistungen therapeutischen Zwecken dienen. Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nur die Leistungen, die der Diagnose, Behandlung und, soweit