Steuervergünstigung für Familienheim setzt zivilrechtliches Eigentum des Erblassers voraus
Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt zivilrechtliches Eigentum des Erblassers voraus
- 26. September 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Die Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt im Erbfall neben weiteren Bedingungen voraus, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war. Solange dies nicht der Fall ist, handelt es sich lediglich um ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum. Es ist mit dem Verkehrswert und nicht mit dem Grundbesitzwert anzusetzen. Nach der